Abtreibung in öffentlichen Gesundheitszentren
Das neue Abtreibungsgesetz garantiert Schwangerschaftsabbrüche in öffentlichen Gesundheitszentren und senkt das Alter für eine Abtreibung ohne elterliche Zustimmung auf 16 Jahre. Zudem wird die bisher vorgeschriebene dreitägige "Bedenkzeit" abgeschafft. Auch die kostenlose Verteilung der "Pille danach" wird zugesichert. Weitere Neuerung ist der sogenannte "Menstruationsurlaub": Frauen dürfen künftig bei heftigen Regelbeschwerden der Arbeit fernbleiben.