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Vorsicht Falle Testament bei Anwalt!
Günther Schmidt, am 14.03.2023 um 00:01 Uhr
Viele Leute gehen auch in Spanien zum Anwalt
um ein Testament zu errichten.
Leider mehren sich die Hinweise, dass immer mehr Anwälte sich in diesem zum Testamentsvollstrecker ernennen, ohne (!) die Erblasser darauf hinzuweisen, um sich den daraus für ihn resultierenden Umsatz zu sichern.
Das böse Erwachen kommt dann für die Erben, wenn es soweit ist. Der Anwalt meldet seinen Anspruch dann bei den Erben an, selbst wenn die bei klarer Erblage (Alleinerbe, Geschwister, oder man ist sich einig) gar keinen brauchen, und fordert für seine Tätigkeit mindestens 3% vom Gesamtwert des Erbes, wenn nicht mehr. Auch wenn es praktisch nichts für ihn zu tun gibt außer die Handaufzuhalten.
Tipp: Überprüfen Sie Ihr Testament auf den Passus "Hiermit ernenne ich den Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin X zur Testamentsvollstreckerin" oder ähnliches und errichten Sie dann entweder ein neues Testament und kündigen sie ihm das unwissentlich erteilte Mandat per Einschreiben mit Rückschein. Es kann dann zum Beispiel wieder ein neues Testament errichtet werden unter Beachtung der geltenden Regeln.
Wichtig für Ausländer: Es muss der Satz hinein "Es soll deutsches Erbrecht gelten" oder es soll "spanisches Erbrecht gelten", was gravierende Auswirkungen auf den Umfang der Erbschaft der einzelnen hat. Bei spanischem erbt die Witwe nur das Nießbrauchsrecht an einem Drittel des Erbes, und nur ein Wohn- oder Nießbrauchsrecht am Haus. Es empfiehlt sich also deutsches Erbrecht zu wählen. Kluge Menschen wissen übrigens, wann es Zeit ist zu gehen und verkaufen rechtzeitig!
um ein Testament zu errichten.
Leider mehren sich die Hinweise, dass immer mehr Anwälte sich in diesem zum Testamentsvollstrecker ernennen, ohne (!) die Erblasser darauf hinzuweisen, um sich den daraus für ihn resultierenden Umsatz zu sichern.
Das böse Erwachen kommt dann für die Erben, wenn es soweit ist. Der Anwalt meldet seinen Anspruch dann bei den Erben an, selbst wenn die bei klarer Erblage (Alleinerbe, Geschwister, oder man ist sich einig) gar keinen brauchen, und fordert für seine Tätigkeit mindestens 3% vom Gesamtwert des Erbes, wenn nicht mehr. Auch wenn es praktisch nichts für ihn zu tun gibt außer die Handaufzuhalten.
Tipp: Überprüfen Sie Ihr Testament auf den Passus "Hiermit ernenne ich den Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin X zur Testamentsvollstreckerin" oder ähnliches und errichten Sie dann entweder ein neues Testament und kündigen sie ihm das unwissentlich erteilte Mandat per Einschreiben mit Rückschein. Es kann dann zum Beispiel wieder ein neues Testament errichtet werden unter Beachtung der geltenden Regeln.
Wichtig für Ausländer: Es muss der Satz hinein "Es soll deutsches Erbrecht gelten" oder es soll "spanisches Erbrecht gelten", was gravierende Auswirkungen auf den Umfang der Erbschaft der einzelnen hat. Bei spanischem erbt die Witwe nur das Nießbrauchsrecht an einem Drittel des Erbes, und nur ein Wohn- oder Nießbrauchsrecht am Haus. Es empfiehlt sich also deutsches Erbrecht zu wählen. Kluge Menschen wissen übrigens, wann es Zeit ist zu gehen und verkaufen rechtzeitig!
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